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Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen

Das Niedersächsische Wassergesetz und die Braunschweiger Abwassersatzung sehen vor, dass Grundstückseigentümer ihre privaten Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik herstellen und instand halten. Die entsprechende Techniknorm DIN 1986-30 (Grundstücksentwässerungsanlagen, Teil 30 Instandhaltung) fordert, dass alle im Erdreich verlegten Leitungen, die Schmutzwasser führen, alle 20 Jahre auf Dichtheit zu prüfen sind.

Wir bieten hierzu folgende Dienstleistungen an: 
  • Nebelproben zur Suche von Fehlanschlüssen
  • Spülproben mit Farbtracer zur Ermittlung der Fließwege
  • Reinigung der Grundleitungen mit Hochdruck
  • Ortung von Grundleitung zur Lageermittlung
  • Inspektion der Grundleitungen mit lenkbarer Kamera einschließlich Prüfbericht und Dokumentation der Aufnahmen auf einer CD-ROM
  • Vorschlag für ein Sanierungskonzept
  • Berechnung von Versickerungs- und Rückhalteanlagen
     

Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gern ein Angebot. Ansprechpartner bei der Stadtentwässerung Braunschweig, Steinweg 26 sind:

Mark Elster
Telefon 0531 383-45613
E-Mail mark.elster@se-bs.de


Stefan Beyer
Telefon 0531 383-45316
E-Mail stefan.beyer@se-bs.de