Gewerbliches Abwasser

Bei Ihnen fällt gewerbliches Abwasser an?

Zur Einleitung von so genanntem nichthäuslichen Abwassers (aus Gewerbe, Industrie oder vergleichbaren Einrichtungen) benötigen Sie eine Genehmigung. Da Abwasser in der Regel nicht den Einleitungsbedingungen entspricht, sind häufig Vorbehandlungsanlagen wie z. B. Abscheider-, Neutralisations- oder sonstige Abwasserreinigungsanlagen erforderlich. In der Genehmigung werden die Anforderungen an die Abwasserqualität und an den Bau und Betrieb der Abwasserbehandlungsanlagen vorgegeben.

Ich habe eine Brennwertkesselanlage, was muss ich beachten?

Zur Einsparung von Primärenergie, insbesondere von Heizöl und Erdgas, werden in steigendem Maße die Rauch- oder Abgase von Feuerungsanlagen in nachgeschalteten Wärmetauschern unter Ausnutzung der Kondensationswärme abgekühlt. Beim Einsatz der so genannten Brennwertkessel fällt infolge der Unterschreitung des Taupunktes Kondensat an. Dieses kann u. a. Säuren und Metalle enthalten und darf wegen der möglichen Werkstoffkorrosion an den Entwässerungssystemen nicht in den öffentlichen Kanal gelangen. Ferner kann durch das Einleiten des Kondensats auch der Betrieb der Kläranlage beeinträchtigt werden. Unter welchen Bedingungen Kondensat eingeleitet werden kann erfahren Sie in unserem Bürgerservice:

Telefon: 0531 45000
E-Mail: service@se-bs.de


Fettabscheideranlagen

Warum Fettabscheideranlagen?

Im Abwasser enthaltene Öle und Fette erschweren den Betrieb des Kanalnetzes und können unter anderem zu folgenden Störungen führen:

  • Fett kann sich in den Abwasseranlagen ablagern und Rohrleitungen verstopfen
  • Fett ist ein idealer Nährboden für Ungeziefer und Krankheitserreger
  • Fett kann aggressive Säuren bilden und Kanalrohre angreifen
  • Fett fault und führt zu erheblichen Geruchsbelästigungen

Fetthaltige Abwässer dürfen daher nicht über die öffentliche Abwasseranlage entsorgt, sondern müssen auf dem Grundstück in einer Fettabscheideranlage behandelt werden. Bei unzulässigen Fetteinleitungen behält sich die Stadt vor, Schadenersatzansprüche für die Reinigungskosten geltend zu machen.

Welche Betriebe benötigen eine Fettabscheideranlage?

Betriebe, die pflanzliche und tierische Fette verwenden, müssen ihr Abwasser über eine Fettabscheideranlage in die öffentliche Abwasseranlage einleiten.


Betroffen hiervon sind z.B.:

  • Gaststätten, Restaurants, Hotels, Großküchen, Kantinen
  • Grill-, Brat- und Frittierküchen
  • Bäckereien und Konditoreien
  • Fleischereien und Schlachthöfe

Einzelheiten regeln die Abwassersatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mitDIN EN 1825 und DIN 4040-100 (Abscheideranlagen für Fette).

Wie funktionieren Fettabscheideranlagen? 

Fettabscheideranlagen bestehen aus Schlammfang und Fettabscheider. Beide Bauteile funktionieren nach dem Schwerkraftprinzip. Feststoffe setzen sich im Schlammfang ab, Fette und Öle schwimmen auf und werden an der Oberfläche zurückgehalten, während das Abwasser in die Kanalisation fließt. Zu Kontrollzwecken ist ein Probenahmeschacht nachgeschaltet (siehe Bilder).

Das Werksbild der Fa. KESSEL zeigt eine im Keller frei aufgestellte Fettabscheideranlage.
Funktionsprinzip einer Fettabscheideranlage.

Betrieb einer Fettabscheideranlage

  • Bevor die Fettabscheideranlage in Betrieb genommen wird, muss sie von einem Fachkundigen auf Funktion und Dichtheit (Generalinspektion) geprüft werden. Diese Prüfung muss alle 5 Jahre wiederholt werden. Fachkundig ist, wer unabhängig vom Betrieb arbeitet und über einen Fachkundenachweis sowie über die gerätetechnische Ausstattung verfügt.
  • Die Abscheideranlage muss mindestens alle zwei Monate, besser monatlich durch einen Fachbetrieb entleert werden, auch wenn das Speichervolumen noch nicht gefüllt ist. Das hat hygienische und korrosionsbedingte Gründe. Bei dieser Entsorgung ist die Anlage auf sichtbare Mängel und auf Funktionsfähigkeit zu kontrollieren.
  • Die Abscheideranlage ist mindestens 1 x jährlich nach den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen zu warten. Sachkundiger kann auch ein Mitarbeiter des Betriebes sein, der durch praktische Tätigkeit oder Ausbildung gelernt hat, mit einer Fettabscheideranlage sachgerecht umzugehen.
  • Es ist ein Betriebstagebuch zu führen in dem Entsorgungen, Eigenkontrollen, Wartungen, Reparaturen usw. dokumentiert werden.

Worauf müssen Sie achten?

  • Überzeugen Sie sich davon, dass der Entsorgungsbetrieb zugelassen ist.
  • Achten Sie bei der Entsorgung auf eine vollständige Entleerung und sorgfältige Reinigung der Anlage.
  • Verkrustungen und Ablagerungen sind schonend zu entfernen.
  • Anschließend ist die Anlage mit Frischwasser bzw. gereinigtem Wasser zu befüllen um die Funktionsfähigkeit wieder herzustellen.
  • Achten Sie auf gute Belüftung in geschlossenen Räumen, leichte Erreichbarkeit für Reinigungsfahrzeuge und die Möglichkeit des Einstiegs für Wartungs- und Reparaturarbeiten.
  • Lassen Sie sich vom Hersteller Ihrer Spül- und Reinigungsmittel nachweisen, dass diese die Funktion der Abscheideranlagen nicht beeinträchtigen. Der Einsatz von Mitteln zur so genannten Selbstreinigung ist nicht zulässig.

Weitere Informtionen rund um Fettabscheideranlagen finden Sie hier Entsorgung und Generalinspektionen von Fettabscheideranlagen