Fetthaltige Abwässer dürfen daher nicht über die öffentliche Abwasseranlage entsorgt, sondern müssen auf dem Grundstück in einer Fettabscheideranlage behandelt werden.
Die Abscheideranlage muss mindestens alle zwei Monate, besser monatlich durch einen Fachbetrieb entleert werden, auch wenn das Speichervolumen noch nicht gefüllt ist. Das hat hygienische und korrosionsbedingte Gründe. Bei dieser Entsorgung ist die Anlage auf sichtbare Mängel und auf Funktionsfähigkeit zu kontrollieren.
Unsere Leistungen rund um die Fettabscheideranlage:
Ihr Ansprechpartner:
Herr Volker Naujoks
Telefon. Nr. 0531/383-45315
E-Mail: volker.naujoks@se-bs.de