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Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen

Mineralische Leichtflüssigkeiten wie z. B. Öl oder Benzin sind wassergefährdende Stoffe und dürfen nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen. Betriebe in denen mit Leichtflüssigkeiten gearbeitet wird (z.B. Tankstellen und Werkstätten), behandeln das anfallende Abwasser daher vor der Einleitung in das Kanalnetz mittels einer Abscheideranlage.
In der Abscheideranlage werden die im Abwasser vorhandenen Leichtflüssigkeiten vom Abwasser getrennt. Die Trennung beruht auf dem Dichteunterschied von Wasser und Leichtflüssigkeiten. Diese besitzen eine geringere Dichte als Wasser und schwimmen somit auf der Wasseroberfläche. Durch eine Tauchwand werden die Leichtflüssigkeiten in der Abscheideranlage zurückgehalten, während das Abwasser über den Ablauf der Anlage in die Kanalisation fließt. In regelmäßigen Abständen muss die Abscheideranlage entleert und die anfallenden Leichtflüssigkeiten fachgerecht entsorgt werden. Ebenso sind regelmäßige Prüfungen durchzuführen, um die Funktionstüchtigkeit der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage zu gewährleisten.

Im Bereich der Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen bieten wir folgende Leistungen für Sie an:
  • Individuelle Terminabstimmung
  • Fachgerechte Entleerung und Entsorgung des Inhalts Ihrer Leichtflüssigkeitsabscheideranlage
  • Durchführung der vorgeschriebenen monatlichen Eigenkontrolle gemäß DIN 1999-100
  • Durchführung der vorgeschriebenen Jahresprüfung gemäß der Abwassersatzung der Stadt Braunschweig
  • Generalinspektion (5 Jahresprüfung): Überprüfung der Funktion und Dichtigkeit von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen durch unser fachkundiges Personal gemäß DIN 1999-100


Ihr Ansprechpartner:

Herr Thomas Krebs
Telefon: 0531 / 383-45444
E-Mail: thomas.krebs@se-bs.de