Meldung über den Einbau eines Zwischenzählers

für BS|ENERGY-Kunden – für die Erstattung der Schmutzwassergebühren

Stadtentwässerung Braunschweig GmbH
Bereich Dienstleistungen
Postfach 45 10
38035 Braunschweig

Tel.: 0531/383 45 000 / Fax: 0531/383 45 601
E-Mail: service@se-bs.de

Absender:

Angaben zum Zwischenzähler (neu)

Der erstmalige Einbau erfolgte durch ein Vertragsinstallationsunternehmen der BS|ENERGY oder durch ein in einem anderen Versorgungsgebiet eingetragenes Installationsunternehmen (Ausnahme: Zwischenzähler, die direkt unter den Außenwasserhahn geschraubt werden). Der Zwischenzähler bleibt dauerhaft mit dem Leitungsnetz verbunden und darf nicht zwischenzeitlich demontiert werden. Ein Zählerwechsel kann selbständig durchgeführt werden!

Der erforderliche Zapfhahn (VZ-Hahn) wurde eingebaut / ist vorhanden.

Eine Bescheinigung mit Stempel und Unterschrift des Installateurs (oder Kopie der Rechnung) wird, unter Angabe des Namens und des betroffenen Grundstückes, in einer separaten E-Mail an service@se-bs.de gesandt (nur bei erstmaligem Einbau)!

Mir ist bekannt, dass der Wasserzähler gem.§ 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 (Bundesgesetzblatt Nr. 31/1980, Teil I); gültig ab 01.04.1980 in Verbindung mit der Anlage 8 der Eichordnung nach Ablauf der Eichfrist (in der Regel 6 Jahre) ausgewechselt werden muss. Erfolgt kein rechtzeitiger Wechsel, kann eine Rückerstattung abgelehnt werden.

Mir ist bekannt, dass bei einer Erweiterung des Trinkwassernetzes eine Meldung an BS|NETZ, NVT, Taubenstr. 7,
38106 Braunschweig zu erfolgen hat.

Auf die kostenpflichtige Abnahme der Zwischenzähler in Höhe von 28,00 € wird unter Vorbehalt verzichtet. Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH behält sich im Einzelfall vor, insbesondere bei jährlichen Verbräuchen von über 100 m3, diese nachzuholen.

Die Rückerstattung der Schmutzwassergebühr für die Gartenbewässerung erfolgt mit der Jahresrechnung von BS|ENERGY. Die über den Zähler verbrauchte Wassermenge wird bei der Mitteilung der weiteren Zählerstände für Frischwasser, Strom, usw. mit angegeben und auf der Jahresrechnung separat ausgewiesen.

Sollte die Fließrichtung des Zählers nicht beachtet werden (der Zähler zählt rückwärts), kann auf Grund des fehlerhaften Einbaus die Erstattung abgelehnt werden.

Bitte beachten Sie:
Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Sie erhalten nach Absenden des Formulars zudem die Möglichkeit, Ihre Angaben als PDF-Datei anzuzeigen und herunterzuladen.