Hinweisgebersystem

Zuverlässige Meldewege für interne und externe Stakeholder und der Schutz interner Hinweisgeber vor Sanktionen sind unerlässlich für eine effektive Compliance, denn sie tragen dazu bei, dass mögliches Fehlverhalten gemeldet und umfassend untersucht sowie aufgeklärt werden kann.

Seit dem 2. Juli 2023 haben aktuelle, ehemalige und mögliche zukünftige Beschäftigte sowie Externe die Möglichkeit, Hinweise und Verdachtsfälle zu Ethik und Compliance über eine interne oder eine externe Meldestelle zu melden.

Veolia Deutschland, der Mehrheitsgesellschafter von BS|ENERGY, verfügt über eine internetbasierte Plattform, die es dem Hinweisgeber ermöglicht, dem Veolia Ethikausschuss Missstände mitzuteilen, Dokumente beizufügen und über einen eigenen Postkasten in Kontakt zu bleiben. Das Verfahren ist vertraulich, geschützt und berücksichtigt jederzeit die datenschutzrechtlichen Anforderungen. Der Hinweisgeber kann entscheiden, ob er anonym bleiben möchte. Ob eine Ermittlung aufgenommen wird und welche Schritte eingeleitet werden, entscheidet das Ethikkomitee nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts. Das Hinweisgebersystem garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende und Betroffene. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit.

Außerdem sind Meldekanäle auf der Webseite des BfJ verfügbar, über die sich hinweisgebende Personen an die externe Meldestelle des Bundes wenden können. Für Hinweise, die Fragen der Finanzdienstleistungsaufsicht oder Versicherungsunternehmen betreffen, ist die BaFin die richtige externe Hinweisgeberstelle. Hinweise zu kartellrechtlichen Fragen sind an die Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamtes zu richten. Informationen zur Meldung von Hinweisen an die jeweilige externe Meldestelle finden Sie auf den oben genannten Internetseiten.

Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die nach bestem Wissen einen Hinweis auf einen Compliance Verstoß abgegeben hat, sind strikt untersagt. Wenn Sie Anhaltspunkte dafür haben, dass Sie Vergeltungsmaßnahmen ausgesetzt sind, melden Sie dies bitte an Compliance, damit wir entsprechend reagieren können. Wenn Sie jedoch als Hinweisgeber wissentlich falsche oder irreführende Informationen bereitstellen, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.

Das Hinweisgeberverfahren kann aufgerufen werden unter:
https://veolia.whispli.com/tiers-ethique

Ombudsperson

Hinweisgeber haben die Möglichkeit, Missstände innerhalb Deutschlands über eine Ombudsperson schriftlich, zum Beispiel per E-Mail, oder telefonisch an die Interne Meldestelle von Veolia Deutschland zu melden. Eine anonyme Meldung ist möglich.

Dr. Philipp Engelhoven, Rechtsanwalt
Postanschrift:
ESC Unternehmensberatung GmbH, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg
E-Mail: hinweisgeber.VEOLIA@esche.de
Telefon: 0049 (0)40 36805-119

Die Ombudsperson leitet die Meldungen unverzüglich an die Interne Meldestelle von Veolia Deutschland weiter und behandelt diese streng vertraulich. Der Hinweisgeber kann über die Ombudsperson auf Wunsch auch ein persönliches Treffen mit einem Mitglied der Internen Meldestelle vereinbaren.

Ob eine Ermittlung aufgenommen wird und welche Schritte eingeleitet werden, entscheidet die Interne Meldestelle nach sorgfältiger Prüfung des Sachverhalts. In jedem Fall garantiert sie den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende und Betroffene. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit.

Die Verfahrensordnung dazu kann hier aufgerufen werden.

Bitte beachten Sie, dass dieser Weg unabhängig und getrennt vom konzernweiten Hinweisgebersystem Whispli ist. Ihre Hinweise erreichen somit nur die Meldestelle bei Veolia Deutschland und nicht das Ethik-Komitee von Veolia Environnement S.A. in Paris.


Externe Meldestelle

Als externer Meldekanal nimmt das Bundesamt für Justiz ebenfalls Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten entgegen: BfJ – Hinweisgeberstelle bundesjustizamt.de.