Abwassergebühren

Die Sicherheit des Braunschweiger Kanalnetzes und die Reinigung des Abwassers sind wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Um hier eine hohe Qualität der Sicherheit und Reinigung gewährleisten zu können, erfolgt eine permanente Investition in das Kanalnetz und eine intensive Reinigung des Abwassers. Für die Finanzierung dieses Aufwandes werden von der Stadt Braunschweig Abwassergebühren erhoben. Selbstverständlich versuchen wir dabei immer, die Kosten für die erforderlichen Arbeiten und Investitionen und somit auch Ihre Abwassergebühren so gering wie möglich zu halten.

Bei den Abwassergebühren unterscheidet man zwischen der Schmutz- und der Niederschlagswassergebühr. Die Gebühren werden in der Abgabensatzung zur Abwasserbeseitigung der Stadt Braunschweig durch den Rat der Stadt festgesetzt. Die SE|BS, BS|ENERGY und der Wasserverband Weddel-Lehre nehmen als Dienstleistungsunternehmen die Abrechnung der Gebühren für die Stadt vor. Die Veranlagung der Schmutzwassergebühr, aktuell 3,23 € je Kubikmeter (2023: 2,98 € / m³), erfolgt grundsätzlich in Höhe des Frischwasserverbrauches. Werden hiervon Wassermengen nicht in die Kanalisation abgeleitet, z. B. für die Bewässerung des Gartens, können diese in Abzug gebracht werden.

Die Grundlage der Niederschlagswassergebühr ist die auf dem Grundstück versiegelte und an die Kanalisation angeschlossene Fläche. Die aktuelle Gebühr beträgt für volle 10 Quadratmeter 7,28 € im Jahr (2023: 6,94 € / 10 m²). Flächen, die das anfallende Niederschlagswasser nicht in die Kanalisation ableiten lassen sind gebührenfrei. 

Schmutzwasser­gebühren

Die Stadt Braunschweig hat in der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung die Schmutzwassergebühr zum 1. Januar 2024 auf 3,23 € je Kubikmeter festgesetzt. Grundlage der Berechnung ist die gelieferte Trinkwassermenge. In gleicher Höhe erfolgt die Abrechnung der Schmutzwassergebühr. BS|ENERGY und der Wasserverband Weddel-Lehre sind von der Stadt Braunschweig mit dem Einzug und der Erstattung der Gebühr beauftragt. Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH nimmt für die Stadt Braunschweig den Einzug und die Erstattung im Einzelfall vor.

Erstattung von Schmutzwassergebühren

Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Entwässerungsanlagen gelangt sind (zum Beispiel für die Bewässerung des Gartens oder für betriebliche Nutzung), können von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.

Die nicht abgeleiteten Wassermengen sind durch Zwischenzähler, die dem Eichgesetz bzw. der Eichordnung entsprechen, nachzuweisen. Die Wasserzähler sind nach Ablauf der Eichfrist – in der Regel spätestens nach 6 Jahren – auszuwechseln. Erfolgt kein rechtzeitiger Wechsel, kann eine Absetzung abgelehnt werden.

Einbau eines Zwischenzählers/­​Gartenwasserzählers

Der erstmalige Einbau des Zählers erfolgt durch ein Vertragsinstallationsunternehmen von BS|ENERGY oder durch ein in einem anderen Versorgungsgebiet eingetragenes Installationsunternehmen. Ausgenommen hiervon sind Gartenwasserzähler, die direkt unter den Außenwasserhahn geschraubt werden. Hier kann auf eine Fachfirma verzichtet werden.

Die Wasserzähler sind dauerhaft mit dem Leitungsnetz zu verbinden und dürfen nicht demontiert werden. Auf die kostenpflichtige Abnahme (Verplombung) der Gartenwasserzähler in Höhe von 28,00 € wird unter Vorbehalt verzichtet. Im Einzelfall, insbesondere bei jährlicher Abnahme von über 100 m³, kann diese jeder Zeit nachgeholt werden. Alle anderen Zähler müssen abgenommen und verplombt werden.

Meldung der Zähler und Erstattung der Schmutzwassergebühren

1. Gartenwässerzähler

Für Wasserkunden von BS|ENERGY:

Die installierten Zähler für die Gartenbewässerung sind der SE|BS mittels einer Einbaumeldung schriftlich mitzuteilen. Die Anmeldung der Zähler kann über den nachfolgend aufgeführten Vordruck vorgenommen werden. Den Meldebogen für den Einbau eines Zwischenzählers für Gartenwasser finden Sie in unserem Downloadbereich.

Die Rückerstattung der Schmutzwassergebühr für die Gartenbewässerung erfolgt mit der Jahresrechnung von BS|ENERGY. Die über den Zähler verbrauchte Wassermenge wird bei der Mitteilung der weiteren Zählerstände für Frischwasser, Strom, usw. mit angegeben und auf der Jahresrechnung separat ausgewiesen.

Bei Rückfragen rund um das Thema Gartenwasserzähler wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der SE|BS.

Hinweis: Sollte die Fließrichtung des Zählers nicht beachtet werden, kann auf Grund des fehlerhaften Einbaus (z.B. der Zähler läuft rückwärts) die Erstattung abgelehnt werden. Digitale Zähler können nicht anerkannt werden, da diese nicht geeicht sind.

Für Wasserkunden vom Wasserverband Weddel-Lehre (WWL):

Die installierten Zähler für die Gartenbewässerung sind dem Wasserverband Weddel-Lehre mittels einer Einbaumeldung schriftlich mitzuteilen.

Die Rückerstattung der Schmutzwassergebühr für die Gartenbewässerung erfolgt mit der Jahresrechnung des Wasserverbandes Weddel-Lehre. Die über den Zähler verbrauchte Wassermenge wird bei der Mitteilung der Zählerstände für Frischwasser mit angegeben und auf der Jahresrechnung separat ausgewiesen.

Bei Rückfragen rund um das Thema Gartenwasserzähler wenden Sie sich bitte an den Wasserverband Weddel-Lehre: Kundenservice der WWL

2. Zähler für die betriebliche Nutzung

Die installierten Zwischenzähler sind der SE|BS mittels einer Einbaumeldung schriftlich mitzuteilen. Die Anmeldung der Zwischenzähler kann über den nachfolgend aufgeführten Vordruck vorgenommen werden.

Den Meldebogen für den Einbau eines Zwischenzählers für betriebliche Nutzung finden Sie in unserem Downloadbereich

Die Rückerstattung für nicht eingeleitete Wassermengen ist innerhalb eines Monats nach Erhalt der Jahresrechnung des Wasserversorgers bei der SE|BS einzureichen.

Nach Ablauf der vorgenannten Erstattungsfrist von einem Monat nach Erhalt der Jahresrechnung, ist leider keine Erstattung mehr möglich.

Bei Fragen rund um das Thema betrieblich Nutzung von Trinkwasser wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice der SE|BS.
 

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage dieses Verfahrens ist der § 4 Abs. 5 der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung vom 20.12.2005 in der Fassung der Dreindzwanzigsten Änderungssatzung vom 14. November 2023 (Amtsblatt für die Stadt Braunschweig Nr. 15, S. 38, vom 15. Dezember 2023) und der § 12 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20.06.1980 (Bundesgesetzblatt Nr. 31/1980, Teil I); gültig ab 01.04.1980.

Niederschlagswasser­

Die Stadt Braunschweig hat in der Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung die Niederschlagswassergebühr zum 1. Januar 2024 auf 7,28 € je volle zehn Quadratmeter festgesetzt. Grundlage der Berechnung ist die gelieferte Trinkwassermenge. In gleicher Höhe erfolgt die Abrechnung der Schmutzwassergebühr. BS|ENERGY und der Wasserverband Weddel-Lehre sind von der Stadt Braunschweig mit dem Einzug und der Erstattung der Gebühr beauftragt. Die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH nimmt für die Stadt Braunschweig den Einzug und die Erstattung im Einzelfall vor.

Niederschlagswasser­gebühren

Niederschlagswasser wird von versiegelten Flächen in Mischwasser- oder Niederschlagswasserkanäle abgeleitet. Durch die Mischwasserkanäle fließt das Wasser in das Klärwerk Steinhof. Durch die Niederschlagswasserkanäle fließt es in nahe gelegene Gewässer ab. Der Anteil der Kosten für die Ableitung und Reinigung des Niederschlagswassers an den Gesamtkosten der Abwasserentsorgung beträgt in Braunschweig rund 20 Prozent.

Das Bundesverwaltungsgericht und andere Oberverwaltungsgerichte haben im Zusammenhang mit der Kalkulation der Abwassergebühren entschieden, dass die Einführung eines getrennten Niederschlagswasserentgelts notwendig wird, wenn der Anteil der Kosten an den Gesamtkosten der Entwässerung mehr als 12 bzw. 15 % beträgt. Die Kosten für die Ableitung und Reinigung müssen also nach dem Verursacherprinzip abgerechnet werden.

Deshalb erhebt auch die Stadt Braunschweig für die Einleitung von Niederschlagswasser in die Kanalisation eine Niederschlagswassergebühr. Diese beträgt ab dem 01. Januar 2024 für volle 10 m² 7,28 € pro Jahr. Gebührenpflichtig sind grundsätzlich alle Flächen, die Niederschlagswasser in den Kanal ableiten. Dies betrifft zumeist Gebäude, Zufahrts-, Hof- und Parkflächen. Für die Ermittlung der gebührenpflichtigen Fläche ist die Mitteilung über die baulichen Gegebenheiten auf dem entsprechenden Grundstück erforderlich.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr. Den Fragebogen können Sie hier direkt abrufen:

Information zum FlächenerfassungsbogenInformation zum Flächenerfassungsbogen
Flächenerfassungsbogen

Regenwassernutzungs­anlage

Durch den Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage können ebenfalls Gebühren gespart werden, sofern das Niederschlagswasser nicht in den öffentlichen Kanal abgeleitet, sondern in einer Zisterne gesammelt und beispielsweise im Haushalt weiter genutzt wird. Die Stadt Braunschweig hat hierfür in Ihrer Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung eine Befreiung von der Niederschlagswassergebühr für die an die Regenwassernutzungsanlage angeschlossenen Flächen vorgesehen.Für das in den Kanal eingeleitete Niederschlagswasser sind dann jedoch Schmutzwassergebühren zu zahlen. Weitere Informationen geben wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kontakt

Stadtentwässerung Braunschweig Kundenservice
Telefon: 0531 383–45 000
E-Mail: service@se-bs.de