Information Bauprojekte

Sie wollen in Braunschweig bauen?

Zunächst prüfen Sie bitte, ob Ihr Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist. Das bedeutet, liegen auf Ihrem Grundstück schon ein Schmutz- und ggfs. ein Regenwasseranschlusskanal?

Sofern Ihr Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen ist und nur häusliche Abwässer anfallen, können Sie das Anzeigeverfahren nutzen. Hierfür müssen Sie nur noch einen zugelassenen Fachbetrieb mit der Herstellung der Entwässerungsanlage beauftragen. Die Bauarbeiten können dann innerhalb von drei Tagen beginnen. Eine Auflistung aller zugelassenen Fachbetriebe finden Sie im  Downloadbereich. Nach Abschluss der Baumaßnahme reicht der Fachbetrieb eine Dokumentation bei der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH ein.

Ist Ihr Grundstück noch nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen, müssen Sie einen Entwässerungsantrag für das Genehmigungsverfahren einreichen. Diesem sind verschiedene Unterlagen beizufügen. In den Informationen zur Herstellung von Entwässerungsanlagen haben wir alle Informationen für Sie zusammengestellt. Diese und verschiedene Bemessungsblätter – die Ihnen u.a. die Berechnungen der erforderlichen Rohrdurchmesser erleichtern – finden Sie im Downloadbereich zum Herunterladen.

Niederschlagswasser sollte vorrangig auf dem Grundstück versickert werden. Dies ist ökologisch sinnvoll und Sie sparen Gebühren. Hierzu können die Kollegen der Grundstücksentwässerung Sie gern beraten:

Telefon: 0531 383 45 000
E-Mail: service@se-bs.de


Achtung: In einigen Fällen kann die Bearbeitung Ihres Antrages einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb sollten Sie den Entwässerungsantrag mindestens vier Wochen vor dem geplanten Herstellungsbeginn bei uns einreichen.

Weiterführende Informationen

An- & Umbau

Wenn Sie einen An- oder Umbau auf Ihrem Grundstück planen, können Sie bei uns Rat und Hilfe erhalten. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Grundstücksakte einzusehen und Kopien der Pläne mit vorhandenen Entwässerungsanlagen zu erhalten. zum Bürgerservice der Stadt Braunschweig

Ob Sie für diese Baumaßnahme einen Entwässerungsantrag stellen müssen, das Anzeigeverfahren oder gar das vereinfachte Anzeigeverfahren anwenden können, erläutern Ihnen die Mitarbeiter des Kundenservice gern. Diese Informationen finden Sie auch im Merkblatt für die Herstellung von Entwässerungsanlagen.
Formulare und Anträge finde Sie im Downloadbereich.

Inbetriebnahme

Sie haben gebaut und wollen eine Anlage in Betrieb nehmen?

Geschafft! Die Entwässerungsanlage ist entweder von einem Unternehmen oder Ihnen selbst hergestellt worden und Sie wollen sie in Betrieb nehmen. Sofern ein zugelassener Fachbetrieb mit der Herstellung der Entwässerungsanlage beauftragt wurde, übernimmt dieser die Abnahme. Haben Sie selbst oder ein in Braunschweig nicht zugelassenes Unternehmen die Entwässerungsanlage hergestellt, muss die Anlage durch uns abgenommen werden. Schmutzwassergrundleitungen werden durch eine Sichtkontrolle im offenen Rohrgraben und eine Wasser- oder Luftdruckprüfung bei verfüllten Rohrgräben geprüft. Da durch undichte Abwasserleitungen Schmutzwasser ins Erdreich und damit ins Grundwasser gelangen kann, besteht bei ungeprüften Leitungen die Gefahr einer Grundwasserverunreinigung. Bitte vereinbaren Sie mit unserem Bürgerservice einen Termin für die Abnahme. Er erläutert Ihnen dann auch, was für die Abnahme vorzubereiten ist.

zum Bürgerservice der Stadt Braunschweig

Regenwasserversickerung

Kann ich das Regenwasser auf meinem Grundstück versickern lassen?

Während früher im allgemeinen Niederschlagswasser auf dem Grundstück gesammelt und abgeleitet wurde, wird es heute mehr und mehr auf dem Grundstück beseitigt. Sofern es direkt auf dem Grundstück versickert, wird es dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt. Es trägt zur Grundwasserneubildung bei und entlastet die öffentlichen Kanäle. Trotz der in Braunschweig häufig anzutreffenden sandigen Böden, können nicht überall Versickerungsanlagen gebaut und betrieben werden. Neben der Bodenbeschaffenheit sind unter anderem auch der Grundwasserstand und die Herkunft des Niederschlagswassers entscheidend. Auf Wohngrundstücken ist die Versickerung zwar erlaubnisfrei, jedoch sind Sie als Grundstückseigentümer für die schadlose Versickerung verantwortlich. Wir beraten Sie gern dazu.

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Rückstauschutz

Was ist und wo liegt die Rückstauebene?

Es ist die Höhe, bis zu der sich das Abwasser in der öffentlichen und privaten Abwasseranlage aufstauen kann, bevor es aus den Schachtabdeckungen auf der Straße austritt. Bis zu dieser Höhe sind alle angeschlossenen Entwässerungsgegenstände auf den Grundstücken gegen Rückstau zu sichern.
In Braunschweig liegt die Rückstauebene auf Höhe der Oberkante des niedrigsten Kanalschachtes oberhalb des betroffenen Anschlusskanals.

Wie sichere ich mein Kellergeschoss gegen Rückstau aus der Kanalisation?

Alle unter der Rückstauebene anfallenden Abwässer sind grundsätzlich über Hebeanlagen in die öffentliche Abwasseranlage einzuleiten. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, können ersatzweise Rückstauverschlüsse zum Einsatz kommen.

Voraussetzungen:

  • Im Rückstaufall muss auf die Benutzung der Entwässerungsobjekte verzichtet werden können, das heißt es muss ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung stehen
  • Die Räume müssen von untergeordneter Bedeutung sein, d.h. es dürfen keine wesentlichen Sachwerte gefährdet werden
  • Es muss ausreichendes Gefälle zum Kanal vorhanden sein

Wie kann ich mein Grundstück vor Überflutungen schützen?

Gebäude sollten immer so in das Gelände eingebunden werden, dass Niederschlagswasser vom Gebäude weg fließen kann und dass eine Überhöhung zur Straße vorhanden ist. Besondere Sicherungsmaßnahmen sind erforderlich für Einfahrten von Tiefgaragen, Kellereingänge, Lichtschächte usw. Weitere Informationen finden Sie in unserer Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge

Kanalreinigungen in meiner Straße, was kann passieren?

Um einen störungsfreien Ablauf in den öffentlichen Kanälen zu gewährleisten, müssen diese regelmäßig gereinigt werden. Dabei werden Ablagerungen und Anhaftungen an den Rohrwandungen durch Spülen entfernt.

Wenn die Spüldüse an einem Hausanschluss vorbeigezogen wird, kann unter Umständen Spülwasser über den Anschlusskanal in die Grundstücksentwässerungsanlage eindringen. Darüber hinaus kann sich kurzzeitig ein erhöhter Luftdruck aufbauen. Der Druck kann sich im Regelfall in den Übergabeschächten an der Grundstücksgrenze und / oder die über Dach zu führenden Lüftungsleitungen der Abwasseranlage entspannen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Schacht einen offenen Durchfluss aufweist und der Schachtdeckel mit Lüftungsöffnungen versehen ist bzw. der Schachtdeckel nicht mit Erde überdeckt ist. Die Lüftungsleitungen müssen den technischen Regeln entsprechend angeordnet und mit gleich bleibendem Durchmesser über Dach geführt werden. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass Kanalgase abgeführt und bei Abwassereinleitungen Außenluft nachströmen kann. Belüftungsventile lassen nur Luft einströmen, aber keinen Überdruck entweichen. Sie dürfen nur installiert werden, wenn daneben eine Entlüftung über Dach vorhanden ist.

Der Einbau eines Rückstauventils ist nur erforderlich und auch nur zulässig, wenn Entwässerungsgegenstände unterhalb des Straßenniveaus, also z. B. im Kellergeschoss an die Abwasseranlage angeschlossen sind.

Benutzung der Grundstücksent­wässerung

Mein Abwasser läuft nicht oder nur schlecht ab. Welche Ursachen kann das haben?


Wenn das Abwasser nicht ungestört abläuft, können verschiedene Ursachen vorliegen:

1. Die Abwassermengen sind zu groß bzw. die aufnehmenden Rohrleitungen sind nicht ausreichend bemessen. Dieses Problem tritt insbesondere bei den Anlagen zur Beseitigung von Niederschlagswasser auf, wenn die angeschlossenen Flächen vergrößert wurden.

2. Die Rohrleitungen sind defekt oder gebrochen oder sie weisen Lageabweichungen (Unterbögen) oder Muffenversätze auf.

3. Durch eingewachsene Wurzeln oder durch falsche Benutzung der Abwasseranlage (Einleitung von Fett, Zement, Gips, Katzenstreu, Windeln, Feuchttücher oder anderen Stoffen) sind Verstopfungen entstanden.

Für die Reinigung und Instandhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist der Eigentümer zuständig. Auch die Reinigung und Inspektion der Anschlusskanäle ist Sache des Grundstückseigentümers. Voraussetzung für Inspektions- und Reinigungsarbeiten sind ein Kontrollschacht an der Grundstücksgrenze bzw. ausreichende Inspektions- und Reinigungsöffnungen auf dem Grundstück.

Bei einer Abflussstörung im Anschlusskanal informieren Sie bitte den Bürgerservice oder den Netzbetrieb. Wir helfen Ihnen in jedem Fall weiter. Auch, wenn auf Ihrem Grundstück Leitungen außerhalb des Gebäudes verstopft sind.

Telefon: 0531 383 45 000
E-Mail: service@se-bs.de

Was ist zu tun, wenn die Entwässerungsanlage verstopft ist?

Wenn Sie nicht selbst, z.B. durch Einsatz einer Spirale oder eines Gartenschlauches tätig werden können, sollten Sie sich an einen Rohrreinigungsdienst wenden. Wenn Grundleitungen betroffen sind können Sie auch die Stadtentwässerung mit dieser Dienstleistung beauftragen. Wenn die Verstopfung im Bereich des Anschlusskanals liegt informieren Sie bitte die Stadtentwässerung.
 

Was darf über die Toilette entsorgt werden?

Die Toilette ist kein Mülleimer! Sie darf nur bestimmungsgemäß für menschliche Ausscheidungen benutzt werden. Abfälle sind dem jeweiligen Sammelsystem zuzuführen. Auch Essensreste gehören ebenso wie Arzneimittel, Farben und Lacke, Pflanzenschutzmittel, Frittierfette und Hygieneartikel nicht in die Toilette, sondern in den Abfall.

Wohin mit Katzenstreu?

Katzenstreu auf keinen Fall über die Toilette, sondern nur mit dem Restmüll in der grauen Tonne entsorgen.
   

Wer ist verantwortlich für Wurzelschäden an Abwasserleitungen?

Nach der geltenden Rechtssprechung ist grundsätzlich der Eigentümer des Gehölzes für die durch die Wurzeln angerichteten Schäden verantwortlich. Es ist auch möglich, dass der Eigentümer der verwurzelten Abwasserleitung aufgrund des baulichen Zustandes der Leitung sich an den Kosten zu beteiligen hat.

Dichtheitsprüfung

Das Niedersächsische Wassergesetz und die Braunschweiger Abwassersatzung sehen vor, dass Grundstückseigentümer ihre privaten Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Abwassertechnik herstellen und instand halten. Die entsprechende Techniknorm DIN 1986-30 (Grundstücksentwässerungsanlagen, Teil 30 Instandhaltung) fordert, dass alle im Erdreich verlegten Leitungen, die Schmutzwasser führen, alle 20 Jahre auf Dichtheit zu prüfen sind. 

In Braunschweig werden erhebliche Anstrengungen unternommen, um das öffentliche Abwasserkanalnetz funktions- und leistungsfähig zu halten. Rund 8 bis 10 Millionen Euro investieren die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH und die Stadt Braunschweig jährlich in die Instandhaltung und Erneuerung der insgesamt rund 1.350 km langen Kanäle. Über den Zustand der privaten Abwasserleitungen, die Schätzungen zufolge die zwei- bis dreifache Länge des öffentlichen Kanalnetzes umfassen, kann derzeit nur spekuliert werden. Aufgrund von Erhebungen in verschiedenen Städten und Gemeinden liegt die Schadensrate dort zwischen 50 bis teilweise 70 Prozent. Schäden sind vor allem Lageabweichungen, Risse und Abflusshindernisse wie beispielsweise Wurzeleinwuchs.

Sickert Schmutzwasser durch undichte Abwasserleitungen, können Boden und Grundwasser verunreinigt werden. Gleichzeitig kann Wasser in defekte private Leitungen gelangen und so zu erheblichen Mengen sauberen Wassers im Kanalnetz. Die Folgen sind eine zusätzliche Belastung für das öffentliche Kanalnetz, die Pumpwerke und die Kläranlage. Das führt zu einem erhöhten technischen und finanziellen Aufwand und hat negative Auswirkungen auf die Abwassergebühren.

Da kurzfristig nicht für alle Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechende Daten vorgelegt werden können, wird mit Hilfe folgender Auswahlkriterien eine Prioritätenbildung erfolgen:

  • Grundstücke in Wasserschutzgebieten
  • Um- bzw. Anbauten an der privaten Abwasseranlage
  • Grundstücke in Gebieten, in denen die öffentliche Abwasseranlage erneuert wird bzw. dort, wo Mischsysteme in Trennsysteme umgebaut werden
  • Grundstücke in Bereichen mit hohem Fremdwasseranfall
  • Grundstücke mit gewerblichen/industriellen Abwassereinleitungen
  • Grundstücksentwässerungsanlagen, die vor 1961 hergestellt wurden


Der Dichtheitsnachweis der Grundstückseigentümer gilt als erbracht, wenn bei einer optischen Inspektion mithilfe einer Kanalkamera keine sichtbaren Schäden vorgefunden werden und kein Wasser von außen in die Leitungen eindringt. Die Befahrungsberichte und Dichtheitsnachweise können nur Betriebe erstellen, die ihre Fachkenntnisse und ihr Leistungsvermögen gegenüber der Stadt Braunschweig nachgewiesen haben. Diese Fachbetriebe für die Inspektion von Grundleitungen werden auf einer Liste veröffentlicht und können bei der Stadt Braunschweig erfragt oder unsere Internetseite im Downloadbereich entnommen werden. Wenn bei der Inspektion Schäden erkannt werden, sollte mithilfe von Fachleuten ein möglichst ganzheitliches individuelles Sanierungskonzept erstellt werden.

Weitere Informationen können Sie hier entnehmen:
Faltblatt der DWA

Hinweise zur Vergabe von Aufträgen für die Inspektion und Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen


Nur ausgewiesene, geeignete Fachbetriebe mit entsprechend ausgebildetem Fachpersonal und den notwendigen Gerätschaften sind in der Lage, die erforderlichen Arbeiten sach- und fachgerecht auszuführen. Für Inspektions- und Sanierungsfirmen gibt es ein sehr großes Auftragspotenzial. Das haben leider auch unseriöse Firmen erkannt!

Dieses Risiko können Sie umgehen, wenn Sie ein in der Fachbetriebsliste aufgeführtes Unternehmen beauftragen. Diese Firmen haben gegenüber der Stadt Braunschweig den Nachweis ihrer Qualifikation erbracht. Diese Liste ist nicht abschließend, sondern steht für alle geeigneten Unternehmen offen, wenn die erforderlichen Nachweise gegenüber der Stadt erbracht werden. Auch die SE|BS ist ein von der Stadt Braunschweig zugelassener Fachbetrieb. Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Bereich der Dichtheitsprüfung finden Sie hier.

Es steht Ihnen selbstverständlich frei auch ein nicht gelistetes Unternehmen mit der Inspektion und Dichtheitsprüfung zu beauftragen. In diesem Fall lassen Sie sich bitte folgende formale Voraussetzungen, Qualitätsmerkmale und Mindeststandards von der ausführenden Firma bescheinigen:


Voraussetzungen:

  • Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer
  • Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes durch eine Haftpflichtversicherung
  • Nachweis der erforderlichen Geräte
  • Nachweis, dass eine lückenlose Dokumentation möglich ist, zum Beispiel durch ein abbiegfähiges Kamerasystem
  • Kenntnis und Vorhalten der erforderlichen Gesetzestexte und Regelwerke
  • Angaben von Referenzobjekten
  • Nachweis, dass das Personal mindestens über eine einjährige Praxis verfügt
  • Nachweis, einer erfolgreichen Teilnahme an Lehrgängen der DWA oder gleichwertigen Instituten

Anforderungen an die zu erstellenden Dokumentation der Dichtheitsprüfungen

Über die Dichtheitsprüfung ist ein Protokoll gemäß der angewandten Norm mit mindestens folgendem Inhalt zu erstellen:

  • Angaben zum geprüften Grundstück (Eigentümer, Grundstücksadresse, Gemarkung, Flur, Flurstück, Baujahr der Abwasseranlage)
  • angewandte Norm
  • Prüfdatum
  • Angaben zum Prüfer ( Unternehmer, Mitarbeiter)
  • angewandtes Prüfverfahren, Luft „L“, Wasser „W“
  • Längen und Nennweiten der geprüften Leitung „W“
  • Berechnung der benetzten Innenoberfläche „W“
  • Wasserverlustmenge innerhalb des Prüfungszeitraumes „W“ (soll/ist)
  • Prüfverfahren „L“, Prüfdruck, Druckabfall und Prüfzeiten
  • Messgrafik des Datenschreibers
  • Abschließende Attestierung er Dichtheit/Undichtheit

Dem Protokoll ist ein Lageplan mit eingezeichnetem Leitungsverlauf der Abwasseranlage inkl. aller Anlageteile (Schächten, Abscheider usw.) beizufügen.

Erforderliche Gerätschaften zur Durchführung von Inspektion und Dichtheitsprüfungen


Der Fachbetrieb hat gegenüber der Stadt Braunschweig nachzuweisen, dass er über die erforderlichen Gerätschaften (z.B. Schwenkkopfkamera, abbiegefähiges Kamerasystem) zur Durchführung von Inspektion und Dichtheitsprüfungen in Anschlusskanälen und Grundstücksentwässerungsanlagen verfügt.

Bei der Durchführung von Dichtheitsprüfungen mit Luftüber- bzw. unterdruck ist folgende Ausrüstung erforderlich:

  • Absperrelemente,
  • Kompressor bzw. Verdichter oder Unterdruckpumpe,
  • Befülleinrichtung inkl. Druckminderungsventil bzw. elektronische Druckabschaltung,
  • Druckmesseinrichtung,
  • Einrichtung zur Protokollierung und Archivierung der Messdaten und Erstellung einer Messgrafik.


Zur Durchführung von Wasserdruckprüfungen ist zusätzlich ein Freispiegelbehälter oder eine entsprechende Ausrüstung zur drucklosen Füllung und ein Pegelmessgerät erforderlich.

Verfügt der Antragsteller über das Gütezeichen Kanalbau RAL GZ 961 D, I oder G, gelten die o. g. Anforderungen als erfüllt.

Anforderungen an das eingesetzte Personal

Inspektion und Dichtheitsprüfungen sind nur von Fachleuten durchzuführen, die ihre Befähigung sowie die Eignung der eingesetzten Geräte nachgewiesen haben. Das zur Inspektion und Dichtheitsprüfung verantwortlich eingesetzte Personal soll bau-, betriebs- und materialtechnisches Fachwissen über Abwasserleitungen und – kanäle und eine mindestens einjährige Praxis besitzen.

Ein Sachkundennachweis ist zu erbringen. Als Sachkundennachweis gelten z. B. Zertifikate über die erforderliche Teilnahme von Sachkundenlehrgängen (z.B.: DWA, BWE, ZVSHK TAW, TAH o. ä.) sowie Schulungen der Prüfgerätehersteller.


Ihr Ansprechpartner bei der SE|BS:
Stefan Beyer
Telefon 0531 383-45316
E-Mail stefan.beyer@se-bs.de

Die Fachbetriebe

Welche Unternehmen kann ich mit einer Kamerainspektion der Entwässerungsleitungen beauftragen?

Die Stadt Braunschweig führt eine Liste mit Unternehmen, die nach Nachweis erbracht haben, dass sie über das erforderliche Fachwissen, die Gerätschaften und entsprechende Erfahrungen bei der Inspektion von Abwasserleitungen verfügen. Eine Liste der zugelassenen Fachbetriebe kann bei der Stadtentwässerung Braunschweig GmbH angefordert werden Downloadbereich

Warum muss ich bei Haustürgeschäften mit Kanaluntersuchungen vorsichtig sein?

Es gibt leider auch in diesem Bereich zahlreiche „schwarze Schafe“, die Grundstückseigentümer an der Haustür ansprechen und eine Kamerainspektion der Abwasserleitungen zu einem sehr niedrigen Preis anbieten. Bei der Inspektion werden in der Regel Mängel gefunden bzw. auch erfunden, für deren Beseitigung dann häufig völlig überzogene Honorare verlangt werden.

Was sind zugelassene Fachbetriebe für die Herstellung von Anschlusskanälen und Grundstücksent­wässerungsanlagen?

Diese Unternehmen haben gegenüber der Stadt den Nachweis erbracht, dass sie abhängig vom Zulassungsbereich in der Lage sind, Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen. Die ausgeführten Arbeiten werden in Stichproben überprüft. Nur die zugelassenen Fachbetriebe sind berechtigt, Bauvorhaben im Anzeigeverfahren, d.h. ohne behördliche Prüfung im Vorfeld abzuwickeln. Andere Unternehmen sind verpflichtet, vor Baubeginn Entwässerungsanträge zu stellen und die Anlagen durch die Stadt abnehmen zu lassen.

Nichthäusliches Abwasser

Was ist zu beachten, wenn die alte Heizung gegen eine moderne Brennwertkesselanlage ausgetauscht wird?

Zur Einsparung von Primärenergie, insbesondere von Heizöl und Erdgas, werden in steigendem Maße die Rauch- oder Abgase von Feuerungsanlagen in nachgeschalteten Wärmetauschern unter Ausnutzung der Kondensationswärme abgekühlt. Beim Einsatz der so genannten Brennwertkessel fällt infolge der Unterschreitung des Taupunktes Kondensat an. Dieses kann u. a. Säuren und Metalle enthalten und darf wegen der möglichen Werkstoffkorrosion an den Entwässerungssystemen nicht in den öffentlichen Kanal gelangen. Ferner kann durch das Einleiten des Kondensats auch der Betrieb der Kläranlage beeinträchtigt werden. Unter welchen Bedingungen Kondensat eingeleitet werden kann erfahren Sie von unserem Bürgerservice.

 

Wo darf ich mein Auto waschen? 

Häufiges Autowaschen belastet die Umwelt: Es bedeutet Wasser- und Energieverbrauch sowie die Freisetzung von Schadstoffen. Nach der Abwassersatzung ist das Waschen von Kraftfahrzeugen nur auf den hierfür genehmigten Waschplätzen und in Waschhallen erlaubt. Damit ist in Braunschweig das Reinigen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen, z. B. am Straßenrand, verboten! Auf privaten Flächen dürfen Kraftfahrzeuge nur auf den hierfür genehmigten Waschplätzen gewaschen werden. Diese Plätze oder Waschhallen sind über einen Schlammfang und einen Leichtflüssigkeitsabscheider an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen.

Am besten nutzen Sie die speziell ausgerüsteten gewerblichen Selbstwaschplätze oder eine Autowaschanlage. Dann ist eine ordentliche Abwasserbehandlung gewährleistet. Bei Waschanlagen, die mit dem blauen Umweltengel ausgezeichnet sind, ist klar: Hier wird das Waschwasser umweltfreundlich wieder aufbereitet und die abgeschiedenen Schadstoffe werden sachgerecht entsorgt.
 

Sie wollen Ihre Fassade / Ihre Dachfläche reinigen lassen?

Bei der Nassreinigung und Entschichtung von Fassaden sowie bei der Reinigung von Dachflächen fällt Abwasser an, welches nicht versickert oder in den Niederschlagswasserkanal eingeleitet werden darf. Das Abwasser muss deshalb zunächst aufgefangen und gereinigt werden. Erst dann darf es in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Der Grad der Verschmutzung des Abwassers und somit die Methoden seiner Behandlung sind abhängig von der Fassaden- / Dachverschmutzung und dem angewandten Reinigungsverfahren. Fassadenreinigungen, Fassadenentschichtungen und Dachreinigungen sind deshalb genehmigungspflichtig und unterliegen zum Schutz der Umwelt der Überwachung durch die SE|BS. Einen Antrag finden Sie im Downloadbereich. Weitere Informationen erteilt Ihnen der Bürgerservice:

Telefon: 0531 45000
E-Mail: service@se-bs.de

Versickerung von Niederschlagswasser

Welche Möglichkeiten habe ich zur Versickerung von Niederschlagswasser?


Folgende Verfahren stehen zur Auswahl:

  • Flächenversickerung
  • Muldenversickerung
  • Rigolenversickerung
  • Mulden-/Rigolenversickerung
  • Beckenversickerung
  • Schachtversickerung


Bei der Wahl des Versickerungssystems spielt die Qualität des zu versickernden Abwassers eine entscheidende Rolle.Viele interessante Informationen finden Sie auch auf der Seite des Umweltbundesamtes.

Welche Abstände muss ich beim Bau einer Versickerungsanlage einhalten?

Folgende Abstände sollten nicht unterschritten werden:

  • 3 m zu Grundstücksgrenzen
  • 6 m zu Gebäuden (bzw. 1,5 x Kellertiefe)
  • 10 m zu Versickerungsanlagen

Wann brauche ich eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerung des Niederschlagswassers?

Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerung von Niederschlagswasser ist zu beantragen, wenn Niederschlagswasser auf einem industriell oder gewerblich genutzten Grundstück oder in der Schutzzone eines Wasserschutzgebietes versickert werden soll. Auf Wohngrundstücken kann erlaubnisfrei versickert werden, soweit das Niederschlagswasser von Zufahrten, Garageneinfahrten und Höfen über die belebte Bodenzone versickert wird.

Kleingärten

Was muss ich als Gartenfreund beachten, wenn im Kleingarten Abwasser anfällt?

Wenn in der Gartenlaube Entwässerungsobjekte wie Handwaschbecken, Dusche oder WC installiert sind, muss das anfallende Abwasser in einer auf Dichtheit geprüften und bauaufsichtlich zugelassenen Abwassersammelgrube gesammelt werden. Die Entsorgung erfolgt in der Regel. durch ein vereinsintern organisiertes System oder durch Beauftragung eines Entsorgungsunternehmens. Die gesammelten Abwässer werden entweder der vereinseigenen Sammelgrube oder einer Übergabestelle (Kanalanschluss) an die öffentliche Abwasseranlage über mobile Abwassertanks zugeführt.
Eine andere Möglichkeit ist, eine Komposttoilette zu installieren und das zum Beispiel beim Händewaschen anfallende Grauwasser über die belebte Bodenzone im Garten zu verteilen.